Air China International
Allgemeine Beförderungsbestimmungen
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Allgemeine Beförderungsbestimmungen
Air China
Beschränkte Internationale Beförderungsbestimmungen für Fluggäste und Gepäck
Inhaltsverzeichnis
Artikel 1 – Begriffsbestimmung
Artikel 2 – Anwendbarkeit
Artikel 3 – Tickets
Artikel 4 – Preise, Steuern und Gebühren
Artikel 5 – Reservierungen
Artikel 6 – Check-in und Boarding
Artikel 7 – Ablehnung und Einschränkung der Beförderung
Artikel 8 – Gepäck
Artikel 9 – Flugpläne, Verspätungen und Annullierung von Flügen
Artikel 10 – Rückerstattungen
Artikel 11 – Verhalten an Bord des Flugzeugs
Artikel 12 – Vereinbarung zusätzlicher Dienstleistungen
Artikel 13 – Verwaltungsformalitäten
Artikel 14 – Beförderungsfolge
Artikel 15 – Schadenshaftung
Artikel 16 – Fristen für Klagen
Artikel 17 – Sonstige Bestimmungen
Artikel 18 – Wirksamkeit und Änderungen
Artikel 1 – Begriffsbestimmung
Beachten Sie beim Lesen dieser Bestimmungen folgende Definitionen:
- "Wir", "unser/unsere", "uns" bezeichnet Air China Limited .
- "Sie", "Ihr/Ihre", "Ihnen" bezeichnet mit Ausnahme der Besatzungsmitglieder alle Personen, die aufgrund eines Flugtickets in einem Flugzeug befördert werden oder befördert werden sollen. (Siehe auch die Definition von "Fluggast".)
- "Vereinbarte Landeorte" bezeichnet mit Ausnahme des Abflug- und Zielortes solche Orte, die im Flugticket oder in unseren Flugplänen als planmäßige Landepunkte auf Ihrer Reisestrecke vermerkt sind.
- "Airline-Code" bezeichnet zwei Zeichen oder drei Buchstaben, die eine bestimmte Fluggesellschaft identifizieren.
- "Autorisierter Vertreter" bezeichnet einen Verkaufsvertreter, der von uns bestellt wurde, um uns im Verkauf von Dienstleistungen im Luftverkehr zu vertreten.
- "Gepäck" ist Ihr persönlicher Besitz, den Sie in Verbindung mit Ihrer Reise mit sich führen. Falls nichts anderes angegeben ist, besteht es sowohl aus Ihrem aufgegebenen als auch aus Ihrem Handgepäck.
- "Gepäckschein" ist der Teil des Flugtickets, der sich auf die Beförderung Ihres aufgegebenen Gepäcks bezieht.
- "Gepäckanhänger" ist ein Beleg, der ausschließlich zur Identifizierung des aufgegebenen Gepäcks ausgestellt wird.
- "Luftfrachtführer" bezeichnet einen anderen Luftfrachtführer als unsere Fluggesellschaft, dessen Airline-Code auf Ihrem Flugticket oder auf einem Flugticket für Anschlussflüge angegeben ist.
- "Aufgegebenes Gepäck" ist Gepäck, das wir in Verwahrung nehmen und für das wir einen Gepäckschein ausgestellt haben.
- "Check-in-Deadline" ist die von der Fluggesellschaft angegebene Frist, in der Sie die Check-in-Formalitäten abgeschlossen und Ihre Bordkarte erhalten haben müssen.
- "Anschlussticket" ist ein für Sie in Verbindung mit einem anderen Flugticket ausgestelltes Ticket. Beide Tickets stellen zusammen einen einzigen Beförderungsvertrag dar.
- "Übereinkommen" bedeutet, dass eines der folgenden Abkommen anwendbar ist:
das Abkommen über die Vereinheitlichung bestimmter Regeln in Bezug auf den internationalen Lufttransport, das am 12. Oktober 1929 in Warschau unterzeichnet wurde (nachfolgend als Warschauer Abkommen bezeichnet);
das Warschauer Abkommen, das am 28. September 1955 in Den Haag geändert wurde (nachfolgend als Haager Protokoll bezeichnet);
das Abkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr in Montreal vom 28. Mai 1999 (nachfolgend als Montrealer Übereinkommen bezeichnet).
- "Coupon" bezeichnet sowohl einen Flugcoupon in Papierform als auch einen elektronischen Flugcoupon, der den namentlich genannten Fluggast berechtigt, mit dem im Coupon angegebenen Flug befördert zu werden.
- "Schaden" umfasst:(1) im Fall von Körperverletzung oder Tod, Schäden aufgrund eines Unfalls an Bord des Flugzeugs oder bei Betreten oder Verlassen des Flugzeugs; (2) im Fall von Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des aufgegebenen Gepäcks, oder Schäden, die entstehen, während sich das aufgegebene Gepäck an Bord des Flugzeugs befindet oder zu jeder Zeit, in der sich das Gepäck in Verwahrung des Luftfrachtführers befindet; (3) im Fall von Handgepäck, das sich in Obhut des Fluggastes befindet, Schäden, die auf Fehler des Luftfrachtführers oder seiner Vertreter zurückzuführen sind.
- "Tage" sind Kalendertage, einschließlich aller sieben Tage der Woche; vorausgesetzt, dass der Tag nicht gezählt wird, an dem eine Mitteilung zum Zweck der Benachrichtigung versandt wird; und außerdem vorausgesetzt, dass zum Zweck der Feststellung der Gültigkeitsdauer eines Tickets der Tag, an dem das Ticket ausgestellt oder der Flug angetreten wird, nicht gezählt wird.
- "Elektronischer Coupon" ist ein elektronischer Flugcoupon oder ein anderes in unserer Datenbank gespeichertes Wertdokument.
- "Elektronisches Ticket" ist der von uns oder in unserem Namen ausgestellte "Itinerary/Receipt", der elektronische Coupon und, falls anwendbar, eine Bordkarte.
- "Flugcoupon" ist der Teil des Tickets, der den Vermerk "good for passage”enthält oder im Falle des elektronischen Tickets der elektronische Coupon; er gibt die einzelnen Orte an, zwischen denen Sie zur Beförderung berechtigt sind.
- "Höhere Gewalt" bezeichnet unübliche und unvorhersehbare Umstände außerhalb unserer Kontrolle, deren Folgen auch unter Einhaltung größtmöglicher Sorgfalt nicht hätten verhindert werden können.
- "Internationale Beförderung" bezeichnet, falls im Abkommen nichts anderes angegeben, die Beförderung, bei der gemäß;Beförderungsvertrag entweder der Abflugort oder der Zielort oder ein vereinbarter Landungsort unabhängig davon, ob es zu einer Unterbrechung in der Beförderung kommt, außerhalb der Volksrepublik China liegt.
- "Itinerary/Receipt" bezeichnet eines oder mehrere Dokumente, die wir an Fluggäste mit elektronischen Tickets ausstellen, in denen der Name des Fluggastes, Fluginformationen etc. enthalten sind.
- "Hinweis auf die Einbeziehung der Vertragsbestimmungen durch Bezugnahme" sind die Bestimmungen, die in Ihrem Ticket oder Ihrem Itinerary/Receipt enthalten sind oder mitgeliefert werden und die durch Bezugnahme diese Beförderungsbedingungen und Hinweise enthalten.
- "Fluggast" bezeichnet mit Ausnahme der Besatzungsmitglieder alle Personen, die aufgrund eines Flugtickets in einem Flugzeug befördert werden oder befördert werden sollen. (Siehe auch die Definition von "Sie, Ihr/e und Sie".)
- "Fluggastcoupon" oder "Passenger Receipt" bezeichnet den Teil des von uns oder in unserem Auftrag ausgestellten Tickets, der entsprechend gekennzeichnet ist und von Ihnen einzubehalten ist.
- "SZR" ist ein Sonderziehungsrecht entsprechend der Definition des Internationalen Währungsfonds.
- "Zwischenstopp" ist ein planmäßiger Landeort während Ihrer Reise an einem Punkt zwischen Abflug- und Zielort.
- "Tarif" bezeichnet die veröffentlichten Preise, Gebühren und/oder die damit verbundenen Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft, die gegebenenfalls gesetzlich vorgeschrieben sind.
- "Ticket" ist entweder das Dokument mit der Bezeichnung "Fluggastticket und Gepäckschein" oder mit der Bezeichnung "elektronisches Ticket". In beiden Fällen wird es von uns oder in unserem Auftrag ausgestellt und enthält die Vertragsbedingungen, Hinweise und Coupons.
- " Nicht aufgegebenes Gepäck" ist Ihr Gepäck mit Ausnahme des aufgegebenen Gepäcks.
Artikel 2 – Anwendbarkeit
2.1 Allgemeines
Vorbehaltlich der Bestimmungen in den Absätzen 2.2, 2.4 und 2.5 dieses Artikels sind unsere Beförderungsbestimmungen nur auf solche Flüge oder Flugabschnitte anwendbar, für die unser Name oder Airline-Code in der Carrierspalte des Tickets eingetragen ist.
2.2 Charter
Erfolgt die Beförderung aufgrund eines Luftchartervertrags, sind diese Beförderungsbestimmungen nur in dem Umfang anwendbar, in dem sie durch Verweis oder sonstige Bezugnahme im Luftchartervertrag oder im Ticket einbezogen werden.
2.3 Code Shares
Bei einigen Dienstleistungen haben wir Vereinbarungen mit anderen Luftfrachtführern geschlossen, die als "Code Shares" bekannt sind. Dies bedeutet, dass selbst dann, wenn Sie bei uns reserviert haben und in Ihrem Ticket unser Name oder Airline-Code eingetragen ist, ein anderer Luftfrachtführer das Flugzeug, mit dem Sie fliegen, betrieben kann. Falls solche Vereinbarungen in Kraft treten, werden wir Sie zum Zeitpunkt Ihrer Reservierung über den Luftfrachtführer, der das Flugzeug betreibt, informieren.
2.4 Vorrangiges Recht
Diese Beförderungsbestimmungen sind anwendbar, soweit sie nicht mit unseren Tarifen oder geltenden gesetzlichen Bestimmungen unvereinbar sind. In diesem Fall sind unsere Tarife oder die gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich.
Ist eine Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen mit geltendem Recht unvereinbar, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
2.5 Vorrang der Beförderungsbestimmungen vor anderen Regelungen
Soweit in diesen Bedingungen keine anderslautenden Bestimmungen vorliegen, haben sie im Fall der Unvereinbarkeit zwischen diesen Beförderungsbedingungen und anderen möglichen Regelungen in Bezug auf bestimmte Gegenstände Vorrang.
Artikel 3 – Tickets
3.1 Allgemeine Bestimmungen
3.1.1 Wir übernehmen die Beförderung nur für den im Ticket genannten Fluggast, und Sie werden unter Umständen aufgefordert, Ihre Identität als der im Ticket aufgeführter Fluggast nachzuweisen.
3.1.2 Tickets sind nicht übertragbar.
3.1.3 Die zu ermäßigten Preisen ausgestellten Tickets sind teilweise oder insgesamt nicht rückerstattungsfähig. Sie sollten den Tarif wählen, der Ihrem Bedarf am besten entspricht.
3.1.4 Wenn Sie ein Ticket gemäß;oben 3.1.3 haben, das nicht genutzt wurde und Sie Ihre Reise aufgrund höherer Gewalt nicht antreten können, werden wir Ihnen eine Gutschrift in Höhe des nicht erstattungsfähigen Teils des Flugpreises für einen künftigen Flug mit uns und vorbehaltlich des Abzugs einer angemessenen Verwaltungsgebühr erteilen, vorausgesetzt, Sie informieren uns umgehend darüber und legen Beweise für die Umstände höherer Gewalt vor.
3.1.5 Das Ticket ist und bleibt jederzeit Eigentum des ausstellenden Luftfrachtführers.
3.1.6 Außer bei einem elektronischen Ticket haben Sie erst dann Anspruch auf Beförderung, wenn Sie ein gültiges Ticket vorlegen, das den Flugcoupon für den betreffenden Flug und alle anderen ungenutzten Flugcoupons sowie den Fluggastcoupon enthält. Sie haben außerdem keinen Anspruch auf Beförderung, wenn das von Ihnen vorgelegte Ticket beschädigt oder nicht von uns oder einem autorisierten Vertreter geändert wurde. Bei einem elektronischen Ticket haben Sie nur dann Anspruch auf Beförderung, wenn Sie sich ausweisen können und ein gültiges elektronisches Ticket auf Ihren Namen ausgestellt wurde.
3.1.7_a Bei Verlust oder Beschädigung eines Tickets (oder eines Teils des Tickets) durch Sie oder bei Nichtvorlage eines Tickets, das den Fluggastcoupon sowie alle nicht genutzten Flugcoupons enthält, werden wir auf Ihren Wunsch und nach unserer Prüfung das Ticket (oder einen Teil des Tickets) durch Ausstellung eines neuen Tickets ersetzen, vorausgesetzt, dass der feststellbare Beweis vorliegt, dass ein für den/die fraglichen Flug/Flüge gültiges Ticket ordnungsgemäß;ausgestellt wurde und Sie eine Vereinbarung unterzeichnen, uns bis zum Wert des ursprünglichen Tickets gegen sämtliche Kosten und Verlust schadlos zu halten, die uns oder einem anderen Luftfrachtführer wegen Missbrauchs des Tickets entstehen. Wir verlangen von Ihnen keine Erstattung für Verluste, die auf unser eigenes schuldhaftes Verhalten zurückzuführen sind. Der ausstellende Luftfrachtführer darf für seine Dienstleistung eine angemessene Verwaltungsgebühr erheben, sofern der Verlust oder die Beschädigung nicht auf das schuldhafte Verhalten des ausstellenden Luftfrachtführers oder eines Vertreters zurückzuführen ist.
3.1.7 (b) Wird der entsprechende Nachweis nicht erbracht oder Sie lehnen die Unterzeichnung dieser Vereinbarung ab, kann der Luftfrachtführer, der ein neues Ticket ausstellt, von Ihnen die Bezahlung des vollen Flugpreises für das Ersatzticket verlangen, vorbehaltlich der Erstattung des Flugtickets, falls der Luftfrachtführer, der das ursprüngliche Ticket ausgestellt hat, davon überzeugt wurde, dass das verloren gegangene oder beschädigte Ticket innerhalb eines Jahres nach Ausstellungsdatum des Tickets oder nach Datum des Reiseantritts nicht genutzt worden ist.
3.1.8 Ein Flugticket ist wertvoll und Sie sollten daher entsprechende Vorkehrungen gegen Verlust und Diebstahl treffen.
3.2 Gültigkeitsdauer
3.2.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im Ticket, in diesen Bedingungen oder in anwendbaren Tarifen, die die Gültigkeitsdauer eines Tickets einschränken können, und die in einem solchen Fall im Ticket vermerkt werden, beträgt die Gültigkeit eines Tickets:
3.2.1 (a) Vorbehaltlich des ersten Reiseantritts innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum ein Jahr ab dem Datum der ersten Reise mit dem Ticket, oder
3.2.1 (b) falls kein Teil des Tickets genutzt wird, ein Jahr ab Ausstellungsdatum.
3.2.2 Werden Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer des Tickets von der Reise abgehalten, weil wir eine Reservierung zu dem von Ihnen verlangten Zeitpunkt nicht bestätigen können, verlängert sich die Gültigkeit des Tickets oder Sie haben gemäß;Artikel 10 Anspruch auf Rückerstattung.
3.2.3 Sind Sie nach Antritt Ihrer Reise wegen Krankheit nicht in der Lage, die Reise innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Tickets fortzusetzen, können wir die Gültigkeit Ihres Tickets bis zu dem Datum verlängern, bis Sie reisefähig sind oder wir den ersten Flug nach diesem Datum ab dem Punkt anbieten können, wo die Reise unterbrochen wurde oder auf dem ein Platz in der Klasse zur Verfügung steht, für die der Flugpreis gezahlt wurde. Die Krankheit muss durch ein medizinisches Gutachten nachgewiesen werden. Beinhalten die im Ticket verbleibenden Flugcoupons oder der elektronische Coupon bei einem elektronischen Ticket einen oder mehrere Zwischenstopps, kann die Gültigkeitsdauer eines solchen Tickets um bis zu drei Monate nach der im medizinischen Gutachten festgestellten Reisefähigkeit verlängert werden. In diesem Falle werden wir die Gültigkeitsdauer von Tickets der Sie begleitenden Mitglieder Ihrer engsten Familie entsprechend verlängern.
3.2.4 Stirbt ein Fluggast während der Flugreise, können die Tickets der den Fluggast begleitenden Personen geändert werden, in dem auf die Einhaltung der Mindestaufenthaltszeit verzichtet oder die Gültigkeit verlängert wird. Stirbt ein enges Familienmitglied eines Fluggastes, der die Reise angetreten hat, kann die Gültigkeitsdauer des Tickets des Fluggastes sowie des ihn begleitenden Familienmitgliedes ebenfalls geändert werden. Eine solche Änderung erfolgt bei Vorlage einer gültigen Sterbeurkunde und die Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist auf 45 Tage nach dem in der Sterbeurkunde angegebenen Todesdatum beschränkt.
3.3 Reihenfolge der Benutzung der Coupons
3.3.1 Das von Ihnen gekaufte Ticket ist nur für die im Ticket ausgewiesene Beförderung ab dem Abflugort über vereinbarte Zwischenstationen bis zum endgültigen Bestimmungsort gültig. Der von Ihnen gezahlte Preis liegt unserem Tarif zugrunde und bezieht sich auf die im Ticket angegebene Beförderungsleistung. Der Tarif für Ihren Flugpreis ist wesentlicher Bestandteil Ihres mit uns abgeschlossenen Vertrags. Das Ticket wird daher nicht von uns akzeptiert und verliert seine Gültigkeit, wenn nicht die im Ticket enthaltenen Coupons in der bei der Ausstellung vorgesehenen Reihenfolge genutzt werden.
3.3.2 Möchten Sie in Bezug auf Ihre Reise Änderungen vornehmen, sind Sie verpflichtet, mit uns im Voraus Kontakt aufzunehmen. Daraufhin wird der Preis für Ihre umgebuchte Reise berechnet und Sie haben die Möglichkeit, den neuen Preis entweder zu akzeptieren oder Ihr ursprüngliches Ticket zu behalten. Sollten Sie gezwungen sein, Ihre Reise aufgrund höherer Gewalt zu ändern, sind Sie verpflichtet, baldmöglichst mit uns Kontakt aufzunehmen und wir werden alle angemessenen Bemühungen unternehmen, Sie ohne Neuberechnung des Flugpreises bis zu Ihrem nächsten Zwischenstopp und Ihrem endgültigen Zielort zu befördern.
3.3.3 Ändern Sie Ihren Reiseweg ohne unsere Zustimmung, werden wir den korrekten Preis für Ihre tatsächliche Strecke entsprechend neu berechnen. Sie müssen die Differenz zwischen dem von Ihnen gezahlten Preis und dem für Ihre umgebuchte Reise gültigen Gesamtpreis zahlen. Die nicht in Anspruch genommenen Coupons Ihres Tickets werden wertlos.
3.3.4 Während einige Änderungen keine Änderung des Flugpreises bedeuten, können andere, wie die Änderung des Abflugortes oder der Reiserichtung, zu einer Erhöhung des Preises führen. Viele Preise sind ausschließlich für die im Ticket ausgewiesenen Daten und Flugstrecken gültig und können nicht oder nur gegen Zahlung einer Zusatzgebühr geändert werden.
3.3.5 Jeder in Ihrem Ticket enthaltene Flugcoupon wird zur Beförderung in der darin angegebenen Klasse für den Tag und den Flug, für den eine Platzbuchung besteht, angenommen. Wurde ein Ticket ursprünglich ohne ausgewiesene Reservierung ausgestellt, kann der Platz später vorbehaltlich unserer Tarife und der Verfügbarkeit von Plätzen auf dem entsprechenden Flug reserviert werden.
3.3.6 Erscheinen Sie nicht zu dem von Ihnen gebuchten Flug, ohne uns vorab zu unterrichten, sind wir berechtigt, Ihre in Ihrem Ticket ausgewiesenen Rückflug- oder Anschlussflugreservierungen zu stornieren. Bei vorheriger Benachrichtigung werden wir die Rückflug- und Anschlussflugreservierungen nicht stornieren.
3.4 Name und Anschrift des Luftfrachtführers
Unser Name kann im Ticket als Airline-Code oder auf andere Weise abgekürzt werden. Als unsere Anschrift gilt der gegenüber der ersten Abkürzung unseres Namens in der Carrierspalte des Tickets angegebene Flughafen des Abflugortes, oder bei einem E-Ticket die Anschrift, die für unseren ersten Flugabschnitt in dem Itinerary/Receipt angegeben ist.
Artikel 4 – Preise, Steuern und Gebühren
4.1 Preise
Die Preise gelten ausschließlich für die Beförderung vom Flughafen des Abflugortes zum Flughafen des Zielortes, sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist. Flugpreise enthalten keine Bodentransferdienstleistungen zwischen Flughäfen oder zwischen Flughäfen und Stadtzentren. Ihr Flugpreis wird in Übereinstimmung mit unseren Tarifen berechnet, die am Zahlungsdatum Ihres Tickets für die darin genannten Daten und Strecken gültig sind. Wenn Sie Ihre Reiseroute oder Reisedaten ändern, wirkt sich diese Änderung unter Umständen auf den zu zahlenden Preis aus.
4.2 Steuern und Gebühren
Die zutreffenden Steuern und Gebühren, die von Regierungsbehörden oder anderen Behörden oder vom Betreiber eines Flughafens erhoben werden, sind von Ihnen zu zahlen. Beim Kauf Ihres Tickets werden Sie auf die nicht im Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebühren hingewiesen, von denen die meisten zusätzlich im Ticket vermerkt werden. Die auf Flugreise erhobenen Steuern und Gebühren ändern sich ständig und können auch nach dem Ausstellungsdatum des Tickets erhoben werden. Erhöhen sich die zutreffenden Steuern oder Gebühren, die auf dem Ticket aufgeführt werden, sind Sie zur Zahlung dieses Mehrbetrags verpflichtet. Ebenso sind Sie zur Zahlung verpflichtet, wenn eine neue Steuer oder Gebühr nach Ausstellung des Tickets erhoben wird. Werden Steuern oder Gebühren, die Sie am Ausstellungsdatum des Tickets an uns gezahlt haben, gesenkt oder aufgehoben, so dass sie nicht mehr für Sie gelten oder nur noch in einer geringeren Höhe anfallen, sind Sie berechtigt, die Rückerstattung der entfallenen oder gesenkten Steuern oder Gebühren zu verlangen.
4.3 Währung
Preise, Steuern und Gebühren sind in der Währung des Landes zahlbar, in dem das Ticket ausgestellt wird, falls keine andere Währung von uns oder unserem bevollmächtigten Vertreter zum oder vor dem Zeitpunkt, an dem die Zahlung erfolgte, angegeben wird. Wir können nach eigenem Ermessen die Zahlung in einer anderen Währung akzeptieren, wenn die lokale Währung beispielsweise nicht konvertierbar ist.
Artikel 5 – Reservierungen
5.1 Reservierungsanforderungen
5.1.1 Wir oder unser autorisierter Vertreter werden Ihre Reservierung registrieren. Auf Anfrage erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Reservierung.
5.1.2 Bestimmte Preise unterliegen Bestimmungen, die Ihr Recht zur Änderung oder Stornierung Ihrer Reservierungen einschränken oder ausschließen. Die einzelnen Bestimmungen unserer Preise entnehmen Sie bitte unseren jeweiligen Tarifbedingungen.
5.2 Zeitliche Beschränkung für Buchungen
Falls Sie das Ticket nicht vor Ablauf der von uns oder unserem autorisierten Vertreter festgelegten Frist bezahlt haben, können wir Ihre Reservierung stornieren.
5.3 Persönliche Daten
Sie erkennen an, dass Sie Ihre persönliche Daten in Verbindung mit Ihrer Flugreise zu folgenden Zwecken zur Verfügung gestellt haben: Durchführung einer Reservierung, Kauf eines Tickets, Erwerb von Zusatzleistungen, Entwicklung und Angebot von Dienstleistungen, Durchführung von Einreiseformalitäten und die Übermittlung dieser Daten an Regierungsbehörden. Für diese Zwecke ermächtigen Sie uns, diese Daten an unsere Büros, bevollmächtigten Vertreter, Regierungsbehörden, andere Fluggesellschaften oder sonstige Erbringer oben genannter Dienstleistungen weiterzugeben und zu nutzen.
5.4 Keine Garantie für verlangte oder zugewiesene Sitzplätze
Wir bemühen uns, die Anfrage nach bestimmten Sitzplätzen zu berücksichtigen, können diese jedoch nicht garantieren. Wir behalten uns das Recht vor, nach Betreten des Flugzeuges Sitzplätze jederzeit neu zuzuweisen. Dies kann aus betrieblichen oder Sicherheitsgründen notwendig werden.
5.5 Rückbestätigung von Reservierungen
5.5.1 Wir verlangen keine Rückbestätigung vorhandener Reservierungen für Anschluss- oder Rückflüge mit Air China. Wenn jedoch andere Luftfrachtführer von dem Fluggast eine Rückbestätigung von Anschlussflug- oder Rückflugreservierung verlangen, berechtigt die Nichterfüllung dieser Anforderung die betreffenden Luftfrachtführer zur Stornierung dieser Reservierung.
5.5.2 Sie sollten die Rückbestätigungsanforderungen anderer an Ihrer Flugreise beteiligter Luftfrachtführer überprüfen. Wenn eine Rückbestätigung verlangt wird, müssen Sie diese bei dem Luftfrachtführer einreichen, dessen Airline-Code für den betreffenden Flug im Ticket eingetragen ist.
Artikel 6 – Check-in und Boarding
6.1 Die Meldeschlusszeiten für Check-in sind in jedem Flughafen unterschiedlich, und wir empfehlen daher, sich über diese Meldeschlusszeiten zu informieren und sie einzuhalten. Ihre Flugreise verläuft reibungsloser, wenn Sie genügend Zeit für die Einhaltung der Meldeschlusszeiten einplanen. Bei Nichteinhaltung der Meldeschlusszeiten für Check-in behalten wir uns das Recht vor, Ihre Reservierung zu stornieren. Wir oder unser autorisierter Vertreter werden Sie über die Meldeschlusszeiten für Ihren ersten von uns durchgeführten Flug informieren. In Bezug auf alle weiteren Flüge sollten Sie sich selbst nach den Meldeschlusszeiten für Check-in erkundigen. Die Meldeschlussfristen für Check-in bei unseren Flügen können Sie bei uns oder unserem autorisierten Vertreter erfahren.
6.2 Sie sind verpflichtet, sich bei Check-in spätestens zu dem von uns angegebenen Zeitpunkt am Boarding Gate einzufinden.
6.3 Wir sind berechtigt, den für Sie reservierten Platz zu stornieren, wenn Sie zur angegebenen Zeit nicht am Boarding Gate erscheinen.
6.4 Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Verluste oder Kosten, die aufgrund Ihrer Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels entstehen.
Artikel 7 – Ablehnung und Einschränkung der Beförderung
7.1 Recht auf Ablehnung der Beförderung
In Ausübung unseres Rechts können wir uns weigern, Sie oder Ihr Gepäck zu befördern, falls wir Sie benachrichtigt haben, dass wir Sie nach einer solchen Benachrichtigung nicht mehr auf unseren Flügen befördern werden. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung. Außerdem sind wir berechtigt, Sie oder Ihr Gepäck aus einem der folgenden Gründe nicht mehr zu befördern:
7.1.1 Eine solche Maßnahme ist notwendig, um eine Verletzung geltender Gesetze, Vorschriften oder Anordnungen eines Staates, der über- oder angeflogen werden soll, zu vermeiden.
7.1.2 Die Beförderung Ihrer Person oder Ihres Gepäcks könnte die Sicherheit, Gesundheit, das Wohlbefinden und den Komfort anderer Fluggäste oder der Besatzungsmitglieder gefährden.
7.1.3 Ihr psychischer oder physischer Zustand einschließlich einer Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen stellt eine Gefahr oder ein Risiko für Sie selbst, die anderen Fluggäste oder fremdes Eigentum dar.
7.1.4 Sie haben sich auf einem vorherigen Flug regelwidrig verhalten und wir haben Grund zur Annahme, dass sich ein solches Verhalten wiederholen könnte.
7.1.5 Sie haben sich geweigert, sich einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen.
7.1.6 Sie haben die anwendbaren Preise, Steuern und Gebühren nicht gezahlt.
7.1.7 Sie verfügen offensichtlich nicht über gültige Reisedokumente, oder Sie wollen in ein Land einreisen, durch das Sie nur hindurch reisen dürfen und für das Sie keine gültigen Einreisegenehmigung besitzen, oder Sie vernichten Ihre Reisedokumente während des Flugs, oder Sie weigern sich auf Aufforderung Ihre Reisedokumente an die Besatzung gegen Quittung auszuhändigen.
7.1.8 Sie legen ein Ticket vor, das unrechtmäßig erworben wurde, das von einem anderen Unternehmen als uns oder unserem autorisierten Vertreter gekauft oder das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, oder Sie können nicht nachweisen, dass Sie die im Ticket genannte Person sind.
7.1.9 Sie haben die in Artikel 3 oben beschriebenen Anforderungen über die Einhaltung der Reihenfolge der Nutzung der Coupons nicht eingehalten, oder Sie legen ein Ticket vor, das in irgendeiner anderen nicht von uns oder unserem bevollmächtigten Vertreter genehmigten Weise ausgestellt wurde oder beschädigt ist.
7.1.10 Sie unterlassen es, unsere Anweisungen zur Sicherheit oder zum Schutz zu beachten.
7.1.11. Sie missachten das Rauchverbot oder Verbot der Benutzung elektronischer Geräte an Bord unserer Flugzeuge.
7.1.12 Sie missachten oder verweigern die Befolgung der Anweisungen unserer Besatzungsmitglieder.
7.2 Besondere Unterstützung
7.2.1 Die Beförderung Kinder ohne Begleitung, behinderter Personen, Schwangeren, Kranken oder anderen Personen, die besonderer Unterstützung bedürfen, unterliegt einer vorherigen Vereinbarung mit uns.
7.2.2. Beförderung von Kindern
Kinder unter fünf Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen, der mindestens 18 Jahre alt ist und weder eine physische noch psychische Beeinträchtigung oder Krankheit hat. Kinder, die von einem Erwachsenen begleitet werden, sind verpflichtet, ein Ticket für die gleiche Klasse wie der erwachsene Begleiter zu kaufen. Die Beförderung von alleinreisenden Kindern zwischen fünf und zwölf Jahren bedarf, wie die Zahlung des Flugpreises und der von uns verlangten Servicegebühr unserer vorheriger Zustimmung. Die Regelungen bezüglich der Beförderung alleinreisender Minderjähriger sind bei uns erhältlich.
7.3. Rückerstattung bei Ablehnung der Beförderung
Eine Rückerstattung kann an alle Personen erfolgen, deren Beförderung abgelehnt oder deren Reservierung aufgrund der im voranstehenden Artikel 7 angegebenen Gründen gemäß;Artikel 10 storniert wird.
Artikel 8 – Gepäck
8.1 Erlaubtes Freigepäck
Sie sind berechtigt, vorbehaltlich unserer Bestimmungen und Beschränkungen, die auf Anfrage bei uns oder unserem autorisierten Vertreter erhältlich sind, einige Gepäckstücke als Freigepäck mit sich zu führen.
8.2 Übergepäck
Für Gepäck, das die Freigepäckgrenze überschreitet, sind Sie zur Zahlung eines Zuschlags verpflichtet. Die hiefür geltenden Raten sind auf Anfrage bei uns erhältlich.
8.3 Gegenstände, die nicht als Gepäck akzeptiert werden
8.3.1 In Ihrem Gepäck dürfen folgende Gegenstände weder als aufgegebenes Gepäck noch als nicht aufgegebenes Gepäck enthalten sein:
8.3.1.1 Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug, Personen oder Eigentum an Bord zu gefährden, wie sie in den Technischen Anweisungen für die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr der internationalen zivilen Luftfahrtorganisation (ICAO) sowie in den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr des internationalen Verbandes der Fluggesellschaften (IATA) und in unseren Vorschriften angegeben sind. Folgende Gegenstände sind als Gepäck ausdrücklich verboten: Explosivstoffe, komprimierte Gase, Korrosionsmittel, oxidierende, radioaktive oder magnetisierende Stoffe, hoch entzündliche Stoffe, giftige, aggressive oder ätzende Stoffe und ähnliche Gegenstände; weitere Informationen zu den verbotenen Gegenständen sind auf Anfrage bei uns erhältlich.
8.3.1.2 Gegenstände, deren Beförderung aufgrund geltender gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anweisungen eines Staates, von dem aus geflogen, der über- oder angeflogen wird, verboten ist.
8.3.1.3 Gegenstände, die wir berechtigterweise als für die Beförderung in dem entsprechenden Flugzeugtyp ungeeignet halten, weil sie aufgrund ihres Gewichts, ihrer Größe, Form oder ihrer Art nach gefährlich, unsicher, zerbrechlich oder verderblich sind. Informationen über unzulässige Gegenstände sind auf Anfrage bei uns erhältlich.
8.3.2 Die Beförderung von Schusswaffen und Munition als Gepäck, die nicht für Jagd- und Sportzwecke eingesetzt werden, ist verboten. Schusswaffen und Munition für Jagd- und Sportzwecke dürfen im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Die Schusswaffen müssen entladen und mit einer Sicherheitssperre versehen und unseren Vorschriften gemäß;verpackt sein. Die Beförderung von Munition unterliegt den unter 8.3.1.1 genannten Vorschriften der ICAO und der IATA, sowie den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen des Staates, von dem aus geflogen wird oder der über- oder angeflogen wird.
8.3.3 In Ihrem aufgegebenen Gepäck dürfen Geld, Schmuck, Edelmetalle, Computer, persönliche elektronische Artikel, begebbare Dokumente, Wertpapiere oder andere Wertsachen, vom Arzt verschriebene Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden müssen, Geschäftsunterlagen, Pässe und andere Ausweispapiere oder Muster nicht enthalten sein.
8.3.4 Falls Sie trotz dieses Verbots Gegenstände, die unter die Bestimmungen in 8.3.1, 8.3.2 oder 8.3.3 fallen, in Ihrem Gepäck mit sich führen, sind wir für Verluste, Schäden oder Beschlagnahme dieser Gegenstände durch Behörden nicht haftbar.
8.4 Recht auf Ablehnung der Beförderung
8.4.1 Wir lehnen die Beförderung der unter 8.3 beschriebenen Gegenstände als Gepäck ab. Wir sind außerdem berechtigt, die Weiterbeförderung von solchen Gegenständen abzulehnen, sobald diese festgestellt werden.
8.4.2 Wir können es ablehnen Gegenstände als Gepäck zu befördern, die wir für die Beförderung aufgrund von Größe, Form, Gewicht, Inhalt und Art oder aus Sicherheits- oder betrieblichen Gründen oder im Hinblick auf das Wohlbefinden und den Komfort anderer Fluggäste für ungeeignet halten. Informationen über solche ungeeigneten Gegenstände sind auf Anfrage verfügbar.
8.4.3 Wir können die Beförderung von Gepäck ablehnen, wenn es unserer Ansicht nach nicht ordnungsgemäß;und sicher in geeigneten Behältern verpackt ist. Informationen über Verpackung und geeignete Behälter, die wir akzeptieren, sind auf Anfrage bei uns erhältlich.
8.5 Recht auf Durchsuchung
Aus Sicherheitsgründen können wir verlangen, dass Sie einer Durchsuchung und Durchleuchtung Ihrer Person und der Durchsuchung, Durchleuchtung oder dem Röntgen Ihres Gepäcks zustimmen. Wenn Sie nicht erreichbar sind, kann Ihr Gepäck auch in Ihrer Abwesenheit durchsucht werden, um festzustellen, ob Sie Gegenstände haben oder ob Ihr Gepäck einen in 8.3.1 beschriebenen Gegenstand, Schusswaffen oder Munition oder andere Waffen, die uns nicht gemäß;8.3.2 oder 8.3.3 vorgelegt wurden, enthält. Wenn Sie einer solchen Aufforderung nicht nachkommen, können wir es ablehnen, Sie und Ihr Gepäck zu befördern. Falls eine Durchsuchung oder Durchleuchtung Ihnen Schaden zufügt oder eine Röntgenaufnahme oder Durchleuchtung Ihr Gepäck beschädigt, haften wir für einen solchen Schaden nur, wenn wir ihn durch schuldhaftes Verhalten verursacht haben.
8.6 Aufgegebenes Gepäck
8.6.1 Nach Abgabe des Gepäcks, das Sie aufgeben möchten, werden wir es in Verwahrung nehmen und jedes von Ihnen aufgegebene Gepäckstück mit einem Gepäckanhänger versehen.
8.6.2 Sie sollten die aufgegebenen Gepäckstücke auf der Innen- und Außenseite mit Ihrem Namen oder einer sonstige Identifizierung kennzeichnen.
8.6.3 Das aufgegebene Gepäck wird, wenn möglich, mit demselben Flugzeug befördert wie Sie, es sei denn, wir entscheiden uns aus Sicherheitsgründen oder aus betrieblichen Gründen für die Beförderung auf einem anderen Flug. Wird Ihr aufgegebenes Gepäck auf einem nachfolgenden Flug befördert, werden wir es an Sie aushändigen, sofern Sie nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bei der Zollabfertigung anwesend sein müssen.
8.7 Handgepäck
8.7.1 Wir sind berechtigt, die maximal zulässigen Abmessungen und Gewicht für Gepäckstücke festzulegen, die Sie als Handgepäck mit an Bord nehmen dürfen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss Ihr Handgepäck auf jeden Fall unter Ihren Vordersitz oder in die Gepäckfächer der Flugzeugkabine passen. Falls Ihr Gepäck nicht in dieser Weise verstaut werden kann oder es nicht den Gewichts- oder Sicherheitsanforderungen entspricht, muss es aufgegeben werden.
8.7.2 Gegenstände, die für die Beförderung im Frachtraum des Flugzeugs nicht geeignet sind, wie z. B. empfindliche Musikinstrumente, und die den Anforderungen gemäß;8.7.1 nicht entsprechen, werden zur Beförderung in der Flugzeugkabine nur angenommen, wenn sie uns im voraus angekündigt und ihre Beförderung von uns angenommen wurden. Für diesen Service müssen Sie unter Umständen einen Zuschlag zahlen.
8.8 Abgabe und Ausgabe des aufgegebenen Gepäcks
8.8.1 Vorbehaltlich Artikel 8.6.3 werden Sie aufgefordert, Ihr aufgegebenes Gepäck, so bald es an Ihrem Zielort oder Zwischenstopp zur Verfügung steht, abzuholen. Wenn Sie es nicht innerhalb einer angemessenen Zeit abholen, können wir Ihnen eine Aufbewahrungsgebühr berechnen. Sollten Sie nicht innerhalb von drei (3) Monaten, nachdem es bereit gestellt wurde, Anspruch auf Ihr aufgegebenes Gepäck erheben, sind wir berechtigt, es ohne weitere Benachrichtigung oder Haftung Ihnen gegenüber zu beseitigen.
8.8.2 Nur der Inhaber des Gepäckscheins und Gepäckanhängers ist zur Abholung des aufgegebenen Gepäcks berechtigt.
8.8.3 Wenn die Person, die Anspruch auf das aufgegebene Gepäck erhebt, nicht in der Lage ist, den Gepäckschein vorzulegen und das Gepäck anhand des Gepäckanhängers zu identifizieren, händigen wir das Gepäck an diese Person nur unter der Bedingung aus, dass er oder sie das Recht auf das Gepäck zu unserer Zufriedenheit nachweisen kann.
8.9 Tiere
Wir stimmen der Beförderung Ihrer Tiere nur unter folgenden Bedingungen zu:
8.9.1 Sie müssen sicherstellen, dass Tiere wie Hunde, Katzen, Vögel und andere Haustiere in ordnungsgemäßen Transportbehältern untergebracht sind und mit gültigen Gesundheits- und Impfzeugnissen, Einreisegenehmigungen und anderen von den Einreise- oder Transitländern geforderten Dokumenten versehen sein, ohne die sie nicht von uns zur Beförderung angenommen werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Art der Beförderung zu bestimmen und die Anzahl der Tiere, die auf einem Flug befördert werden, zu beschränken. Eine solche Beförderung kann zusätzlichen von uns festgelegten Bedingungen unterliegen, die auf Anfrage bei uns erhältlich sind.
8.9.2 Das als Gepäck angenommene Tier ist zusammen mit seinem Transportbehälter und dem Tierfutter nicht in Ihrem Freigepäck enthalten, sondern gilt als Übergepäck, für das Sie den gültigen Zuschlag zahlen müssen.
8.9.3 Begleithunde, die Fluggäste mit Behinderungen begleiten, werden als zusätzliches Freigepäck kostenlos befördert und unterliegen den von uns festgelegten Bedingungen, die auf Anfrage bei uns erhältlich sind.
8.9.4 Wir haften nicht für Verletzungen oder Verlust, Krankheit oder Tod des von uns zur Beförderung angenommenen Tieres, sofern wir den Schaden nicht durch schuldhaftes Verhalten verursacht haben.
8.9.5 Wir übernehmen keine Haftung für ein Tier, dessen Ausfuhr-, Einfuhr- und Gesundheitsbescheinigungen oder anderen Dokumente, die für eine Einfuhr oder Durchreise des Tieres in ein Land, einen Staat oder ein Hoheitsgebiet nicht vollständig sind, und die Person, die das Tier mit sich führt, muss uns für alle Bußgelder, Kosten, Verluste oder Verpflichtungen entschädigen, die uns entstehen, weil die erforderlichen Dokumente für das Tier entweder nicht vorhanden oder unvollständig sind.
8.9.6 Der Fluggast haftet für sämtliche Schäden oder Verletzungen, die ein Haustier anderen Fluggästen oder Besatzungsmitgliedern möglicherweise zufügt.
Artikel 9 – Flugpläne, Verspätungen und Annullierung von Flügen
9.1 Flugpläne
9.1.1 Die in den Flugplänen angegebenen Flugzeiten und Flugzeugtypen können sich zwischen dem Datum der Veröffentlichung und Ihrem tatsächlichen Reisedatum ändern. Wir können die Flugzeiten nicht garantieren und sie sind nicht Bestandteil Ihres Vertrags mit uns.
9.1.2 Bevor wir Ihre Reservierung für einen Flug annehmen, werden wir Sie über die zu diesem Zeitpunkt gültige Abflugzeit informieren und sie in Ihrem Ticket vermerken. Es ist möglich, dass wir die planmäßige Abflugzeit nach Ausstellung Ihres Tickets ändern müssen. Wenn Sie uns eine Kontaktadresse angeben, werden wir uns darum bemühen, Ihnen diese Änderungen mitzuteilen. Falls wir nach dem Kauf Ihres Tickets die Abflugzeit entscheidend ändern, und dies für Sie nicht annehmbar ist und wir Sie nicht auf einen für Sie annehmbaren anderen Flug umbuchen können, haben Sie gemäß;Artikel 10.2 Anspruch auf eine Rückerstattung.
9.2 Annullierung, Umleitungen, Verspätungen etc.
9.2.1 Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Sie und Ihr Gepäck pünktlich zu befördern. Falls es sich herausstellt, dass wir alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung eines Schadens ergriffen haben, oder dass wir solche Maßnahmen nicht ergreifen konnten, übernehmen wir keine Haftung.
9.2.2 Falls wir einen Flug annullieren, einen Flug nicht im vernünftigen Rahmen des Flugplans durchführen, nicht an Ihrem Zielort oder Zwischenstopp landen oder Sie wegen uns einen Anschlussflug verpassen, für den Sie eine bestätigte Reservierung haben, sind wir vorbehaltlich anderer Bestimmungen nach Ihrer Wahl dazu verpflichtet:
9.2.2.1 Sie ohne zusätzliche Kosten bei der nächstmöglichen Gelegenheit auf einem anderen planmäßigen Flug zu befördern, auf dem ein freier Platz verfügbar ist, und falls nötig, die Gültigkeitsdauer Ihres Tickets zu verlängern, oder
9.2.2.2 Sie innerhalb einer angemessenen Zeit ohne zusätzliche Kosten an den in Ihrem Ticket angegebenen Zielort, entweder durch uns oder durch einen anderen Luftfrachtführer oder mit einem gemeinsam vereinbarten Transportmittel und in der entsprechenden Klasse auf einer anderen Flugstrecke zu befördern. Sind Preise und Gebühren für den Flug auf der anderen Flugstrecke niedriger als der von Ihnen bezahlte Betrag, wird Ihnen die Differenz erstattet, oder
9.2.2.3 die Rückerstattung erfolgt gemäß;den Bestimmungen von Artikel 10.2.
9.2.3 Tritt ein Ereignis gemäß;Artikel 9.2.2 ein, sind die in den Artikeln 9.2.2.1 bis 9.2.2.3 dargelegten Möglichkeiten vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen des Vertrags die einzigen und ausschließlichen Rechtsmittel, die Ihnen zur Verfügung stehen, und wir übernehmen keine weitere Haftung Ihnen gegenüber.
9.2.4 Wenn wir eine bestätigte Reservierung nicht einhalten können, entschädigen wir die betroffenen Fluggäste in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht und unseren Bestimmungen.
Artikel 10 – Rückerstattungen
10.1 Für ein unbenutztes Ticket oder einen unbenutzten Teil des Tickets leisten wir gemäß;unseren jeweiligen Preisregelungen oder unseren Tarifbestimmungen eine Rückerstattung:
10.1.1 Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in diesem Artikel sind wir berechtigt, die Rückerstattung entweder an die im Ticket genannte Person oder an die Person, die das Ticket bezahlt hat, zu leisten, sofern die Zahlung zu unserer Zufriedenheit nachgewiesen wurde und die Person sich ausgewiesen hat.
10.1.2 Hat eine andere Person das Ticket bezahlt, als diejenige, die im Ticket angegeben ist und enthält das Ticket einen Vermerk über die Rückerstattungsbeschränkung, erfolgt die Rückerstattung nur an die Person, die das Ticket bezahlt hat oder nach deren Anweisung.
10.1.3 Außer beim Verlust eines Tickets werden Rückerstattungen nur gegen Aushändigung des Fluggastcoupons, des Passenger Receipt oder aller unbenutzter Flugcoupons geleistet.
10.2 Unfreiwillige Rückerstattungen
10.2.1 Wenn wir einen Flug annullieren, einen Flug nicht im vernünftigen Rahmen des Flugplans durchführen, nicht an Ihrem Zielort oder Zwischenstopp landen, oder wenn Sie durch uns einen Anschlussflug verpassen, für den Sie eine Reservierung haben, entspricht die Rückerstattung:
10.2.1.1 dem bezahlten Preis, falls Sie keinen Teil des Tickets genutzt haben,
10.2.1.2 falls ein Teil des Tickets genutzt wurde, mindestens der Differenz zwischen dem bezahlten Preis und dem geltenden Tarif für die Strecke, für die das Ticket genutzt wurde, vorausgesetzt, der Rückerstattungsbetrag ist nicht höher als der insgesamt bezahlte Preis.
10.3 Freiwillige Rückerstattungen
10.3.1 Falls Sie aus anderen Gründen als den in 10.2 genannten Gründen Anspruch auf eine Rückerstattung Ihres Tickets haben, entspricht die Rückerstattung:
10.3.1.1 falls kein Teil des Tickets genutzt wurde, einem Betrag, der, abzüglich der Servicegebühren oder Stornierungsgebühren dem bezahlten Preis entspricht,
10.3.1.2 falls ein Teil des Tickets genutzt wurde, entspricht der Rückerstattungsbetrag der Differenz zwischen dem bezahlten Preis und dem gültigen Preis für die Flugstrecke, für die das Ticket benutzt wurde, abzüglich der entsprechenden Service- oder Stornierungsgebühren.
10.4 Rückerstattung eines verlorenen Tickets
10.4.1 Wenn Sie Ihr Ticket oder einen Teil davon verlieren und den Verlust hinreichend nachweisen und die Zahlung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr leisten, erfolgt die Rückerstattung ein Jahr nach dem Ausstellungsdatum des Tickets oder dem Antritt der Reise unter folgenden Bedingungen:
10.4.1.1 das verlorene Ticket oder ein Teil davon wurde nicht benutzt, nicht vorher rückerstattet oder ersetzt (außer wenn die Benutzung, Rückerstattung oder der Ersatz von oder an eine dritte Person auf unser eigenes schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist)
10.4.1.2 Die Person, an welche die Rückerstattung geleistet wird, erklärt sich bereit, den rückerstatteten Betrag in der von uns vorgeschriebenen Form zurückzuzahlen, falls ein Betrug vorliegt und/oder soweit das verlorene Ticket oder ein Teil davon von einer dritten Person benutzt wurde (außer wenn der Betrug oder die Benutzung durch eine dritte Person auf unser eigenes schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist).
10.4.2 Falls wir oder unser autorisierter Vertreter das Ticket oder einen Teil des Tickets verliert, haften wir für den Verlust.
10.5 Recht auf Verweigerung einer Rückerstattung
10.5.1 Wir sind berechtigt, eine Rückerstattung abzulehnen, wenn sie nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets beantragt wird.
10.5.2 Wir sind berechtigt, die Rückerstattung eines Tickets abzulehnen, das uns oder Regierungsbehörden als Beweis für die Absicht vorgelegt wird, aus einem Land auszureisen, wenn Sie nicht zu unserer Zufriedenheit nachweisen, dass Sie die Genehmigung haben, in dem Land zu bleiben, oder dass Sie aus dem Land mit einem anderen Luftfrachtführer oder einem anderen Transportmittel ausreisen.
10.6 Währung
Wir behalten uns das Recht vor, das Ticket in gleicher Weise und in der gleichen Währung rückzuerstatten, wie es bezahlt wurde.
10.7 Rückerstatter
Freiwillige Rückerstattungen werden nur von dem Luftfrachtführer geleistet, der das Ticket ursprünglich ausgestellt hat oder von seinem Vertreter, falls dieser entsprechend autorisiert ist.
10.8 Rückerstattung bei Zahlung mit Kreditkarte oder Kundenkarte
Eine Rückerstattung für Tickets, die mit Kreditkarte oder Kundenkarte bezahlt wurden, können nur dem Konto gutgeschrieben werden, das ursprünglich für den Kauf des Tickets verwendet wurde. Der von uns zu erstattende Betrag richtet sich entsprechend den Bestimmungen dieses Artikels nur nach dem Betrag, den Sie ursprünglich für das Ticket bezahlt haben sowie nach der im Ticket angegebenen Währung. Der Rückerstattungsbetrag, der dem Inhaber der Kredit- oder Kundenkarte gutgeschrieben wird, kann durch Währungsumrechnungen von dem ursprünglichen Zahlungsbetrag für das Ticket abweichen, mit dem die Kreditkartengesellschaft das Konto belastet hat. Derartige Abweichungen berechtigen der Empfänger jedoch nicht, Anspruch auf Rückerstattung zu erheben.
Artikel 11 – Verhalten an Bord des Flugzeugs
11.1 Allgemeines
Falls Sie sich unserer Auffassung nach an Bord des Flugzeuges so verhalten, dass Sie das Flugzeug, eine Person oder fremdes Eigentum an Bord in Gefahr bringen oder die Besatzung an der Durchführung ihrer Pflichten hindern oder den Anweisungen der Besatzung nicht nachkommen, einschließlich den Anweisungen in Bezug auf Rauchen, Alkohol oder Drogenkonsum, oder falls Sie sich in einer Art und Weise verhalten, die Unbehagen, Schäden oder Verletzungen bei anderen Fluggästen oder der Besatzung verursacht, sind wir berechtigt, die notwendigen Maßnahmen bis hin zur Fesselung zu ergreifen, um die Fortsetzung dieses Verhaltens zu verhindern. Wir können verlangen, dass Sie das Flugzeug verlassen und Ihre Weiterbeförderung an jedem Landeort ablehnen, und Sie können für die von Ihnen an Bord begangenen Verstöße rechtlich belangt werden.
11.2 Elektronische Geräte
Wir sind aus Sicherheitsgründen berechtigt, den Betrieb elektronischer Geräte an Bord des Flugzeugs zu verbieten oder zu beschränken, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich von Handys, Laptops, tragbaren Rekordern oder Radios, CD-Playern, elektronischen Spielen oder Geräten mit Sendefunktion, ferngesteuerte Spielzeugen und Walkie-Talkies. Der Gebrauch von Hörgeräten und Herzschrittmachern ist erlaubt.
11.3 Nichtraucherflüge
Alle unsere Flüge sind Nichtraucherflüge. Rauchen ist in allen Bereichen des Flugzeugs verboten.
11.4 Anschnallpflicht
Für die Zeit, die Sie sich auf Ihrem Platz an Bord des Flugzeugs befinden, besteht während des gesamten Flugs Anschnallpflicht.
Artikel 12 – Vereinbarung zusätzlicher Dienstleistungen
12.1 Falls wir für Sie andere Dienstleistungen als Flugleistungen mit Dritten vereinbaren, oder falls wir ein Ticket oder einen Gutschein für die Beförderung oder andere Dienstleistungen (außer Flugleistungen) von Dritten ausstellen, wie für einen Bodentransfer, eine Hotelreservierung oder einen Mietwagen handeln wir nur als Ihr Vertreter, und wir übernehmen keine Haftung für die Verfügbarkeit oder Qualität solcher Dienstleistungen. In diesem Fall gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des dritten Leistungsanbieters.
12.2 Falls wir für Sie einen Bodentransfer bereitstellen, gelten diese Beförderungsbestimmungen nicht für den Bodentransfer.
Artikel 13 – Verwaltungsformalitäten
13.1 Allgemeines
13.1.1 Sie sind selbst verantwortlich für die Beschaffung aller notwendigen Reisedokumente und Visa sowie für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften, Verordnungen, Aufforderungen und Reiseanforderungen der Länder, von denen aus geflogen wird und die über- oder angeflogen werden.
13.1.2 Wir haften nicht für die Folgen, die einem Fluggast entstehen, weil er es versäumt hat, diese Dokumente zu beschaffen oder die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften, Verordnungen, Aufforderungen, Anforderungen, Regelungen oder Anweisungen einzuhalten.
13.2 Reisedokumente
Vor Antritt der Reise sind Sie verpflichtet, alle Ausreise- und Einreisepapiere, Gesundheitszeugnisse und sonstige Dokumente vorzulegen, die per Gesetz, Vorschriften, Verordnungen, Aufforderungen oder anderen Anforderungen des betreffenden Landes verlangt werden, und uns zu erlauben, davon Kopien zu erstellen und diese einzubehalten. Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung abzulehnen, falls Sie diese Anforderungen nicht erfüllen oder Ihre Reisedokumente nicht ordnungsgemäß;erscheinen.
13.3 Einreiseverbot
Wird Ihnen die Einreise in ein Land verweigert, sind Sie für die Zahlung eines Bußgeldes oder einer Strafgebühr verantwortlich, die uns von der betreffenden Regierung auferlegt wird, sowie für die Transportkosten, die für Ihre Beförderung aus diesem Land entstehen. Der bis zu dem Ort der Ablehnung oder Ausweisung für die Beförderung bezahlte Flugpreis wird von uns nicht rückerstattet.
13.4 Haftung des Fluggastes für Strafen, Haftkosten, etc.
Falls wir aufgefordert werden, eine Geldbuße oder Strafe zu zahlen, oder uns Ausgaben entstehen, weil Sie Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, Aufforderungen oder andere Reiseanforderungen der betroffenen Länder nicht eingehalten oder die erforderlichen Dokumente nicht vorgelegt haben, sind Sie auf Aufforderung verpflichtet, uns die bezahlten Beträge oder entstandenen Ausgaben zu ersetzen. Wir sind berechtigt, zur Zahlung oder Deckung der Ausgaben den Wert eines unbenutzten Teils Ihres Tickets oder Geldmittel, die sich in unserem Besitz befindet, zu verwenden. Achten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse darauf, sämtliche Bestimmungen des Landes, von dem Sie abreisen, das Sie passieren oder in das Sie einreisen, zu beachten.
13.5 Zollinspektion
Falls erforderlich, müssen Sie bei der Untersuchung Ihres Gepäcks durch Zollbeamte oder andere Beamte anwesend sein. Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Verluste oder Schäden, die Ihnen während der Untersuchung oder aufgrund Ihrer Nichtbeachtung dieser Anforderung entstehen.
13.6 Sicherheitscheck
Sie sind verpflichtet, sich allen notwendigen oder von Behörden, Flughafenpersonal, Luftfrachtführer oder durch uns verlangten Sicherheitschecks zu unterziehen. Wir haften nicht für Verletzungen, Verluste oder Schäden, die Ihnen oder Ihrem persönlichen Eigentum während oder aufgrund dieser Sicherheitschecks entstehen, wenn kein schuldhaftes Verhalten von unserer Seite vorliegt.
Artikel 14 – Beförderungsfolge
Die von uns und anderen Fluggesellschaften durchgeführte Beförderung unter einem Ticket oder einem gemeinsamen Ticket wird im Sinne des Abkommens als einziger Vorgang betrachtet. Beachten Sie dazu jedoch Artikel 15.1.
Artikel 15 – Schadenshaftung
15.1 Diese Beförderungsbestimmungen regeln unsere Haftung Ihnen gegenüber. Die Beförderungsbestimmungen jedes an Ihrer Reise beteiligten Luftfrachtführers regeln seine Haftung Ihnen gegenüber.
15.2 Wir haften nur für Schäden, die während der Beförderung auf Flügen oder Flugabschnitten entstehen, bei denen unser Airline-Code in der Carrierspalte des Tickets für diesen Flug oder Flugabschnitt vermerkt ist. Falls wir für die Beförderung durch einen anderen Luftfrachtführer ein Ticket ausstellen oder das Gepäck in Verwahrung nehmen, handeln wir nur als Vertreter des anderen Luftfrachtführers. Ihnen steht jedoch hinsichtlich des aufgegebenen Gepäcks auch ein Anspruch gegen den ersten oder letzten Luftfrachtführer zu.
15.3 Wir haften nicht für Schäden, die Ihnen aufgrund unserer Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen und Vorschriften entstehen oder darauf zurückzuführen sind, weil Sie diese nicht einhalten.
15.4 Außer wenn in diesen Bestimmungen etwas anderes vorgesehen ist, haften wir in Übereinstimmung mit dem Abkommen nur für nachgewiesene Verluste und Kosten.
15.5 Unsere Schadenshaftung reduziert sich oder ist ausgeschlossen, wenn Sie gemäß;geltendem Recht den Schaden verschuldet oder mitverschuldet haben.
15.6 Der Beförderungsvertrag einschließlich dieser Beförderungsbestimmungen und Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen gilt im gleichen Umfang auch für unsere bevollmächtigten Vertreter, Bediensteten, Angestellten und Vertreter. Die gesamte von uns und unseren bevollmächtigten Agenten, Angestellten, Vertretern und sonstigen Personen Ersatzleistung darf den Betrag nicht überschreiten, für den wir gegebenenfalls haften.
15.7 Mit diesen Beförderungsbestimmungen verzichten wir nicht auf den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung nach dem Abkommen oder gemäß;geltendem Recht, außer wenn dies ausdrücklich so vorgesehen ist.
15.8 Wir haften nicht für Krankheiten, Verletzungen, Invalidität oder Tod, wenn diese auf Ihren Gesundheitszustand oder dessen Verschlechterung zurückzuführen sind.
15.9 Wir haften nicht für Schäden, die durch Ihr Gepäck oder seinen Inhalt verursacht werden. Sie haften für sämtliche Schäden, die Ihr Gepäck oder dessen Inhalt an anderen Fluggästen und deren Eigentum, insbesondere an deren Gepäck und Inhalt, sowie an unserem Eigentum verursacht.
15.10 Wir haften unter keinen Umständen für Schäden an Gegenständen, die gemäß;Artikel 8.3 dieser Beförderungsbestimmungen nicht im aufgegebenen Gepäck enthalten sein dürfen.
15.11 Entsprechend der Definition im Abkommen unterliegt die internationale Beförderung den Haftungsbestimmungen des Abkommens. Bei Fällen, in denen die internationale Beförderung nicht den Haftungsbestimmungen des Abkommens unterliegt, ist unsere Schadenshaftung in Bezug auf die Beförderung von Fluggästen und Gepäck nach dem Montrealer Übereinkommen geregelt.
Artikel 16 – Fristen für Klagen
16.1 Wenn der Inhaber des Gepäckscheins das Gepäck bei der Ausgabe ohne Beanstandung entgegen nimmt, gilt dies als hinreichender Nachweis, dass das Gepäck gemäß;dem Beförderungsvertrag und in gutem Zustand ist, sofern Sie nichts anderes beweisen.
16.2 Falls Ihr aufgegebenes Gepäck beschädigt ist, müssen Sie uns dies sofort nach Feststellung des Schadens und spätestens innerhalb von sieben Tagen, nachdem Sie das aufgegebene Gepäck in Empfang genommen haben, schriftlich anzeigen.
16.3 Falls sich die Ankunft Ihres aufgegebenen Gepäcks verspätet, müssen Sie uns dies innerhalb von 21 Tagen, nachdem Ihnen das Gepäck bereitgestellt wurde, schriftlich anzeigen.
16.4 Wird innerhalb der in den Artikeln 16.2 und 16.3 angegebenen Frist keine Klage eingereicht, liegt keine Anzeige gegen uns vor.
Artikel 17 – Sonstige Bestimmungen
17.1 Ihre Beförderung und die Beförderung Ihres Gepäcks unterliegt weiteren Regelungen und Bedingungen, die auf uns anwendbar sind oder von uns herausgegeben wurden. Diese Regelungen und Bedingungen sind wichtig und können Änderungen unterliegen. Sie betreffen unter anderem die Beförderung von Minderjährigen ohne Begleitung, Schwangeren, kranken Fluggästen, Beschränkungen hinsichtlich des Gebrauchs elektronischer Geräte, den Genuss alkoholischer Getränke an Bord etc. Diese Regelungen und Bedingungen sind auf Anfrage bei uns erhältlich.
17.2 Diese Beförderungsbestimmungen regeln den Verkehr zwischen China und den Sonderverwaltungszonen Hongkong/Macao.
17.3 Die Artikelüberschriften dieser Beförderungsbestimmungen dienen der Bezugnahme und sind nicht für die Auslegung des Textes bestimmt.
Artikel 18 – Wirksamkeit und Änderungen
18.1 Diese Beförderungsbestimmungen gelten seit dem 1. Dezember 2007.
18.2 Wir behalten uns das Recht vor, diese Beförderungsbestimmungen, Beförderungsregeln, Tarife und Gebühren ohne Vorankündigung zu ändern. Auf Beförderungen, die vor Inkrafttreten derartiger Änderungen beginnen, treffen diese Änderungen nicht zu.
Name des Luftfrachtführers: Air China Limited.
Abkürzung des Namens: CA – 999
Diese allgemeinen Beförderungsbestimmungen gelten seit dem 1. Dezember 2007.